Wer darf Psychotherapie ausüben?

Psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten in Roth

 

In Deutschland gibt es grundsätzlich vier verschiedene Grundberufe, die psychotherapeutisch tätig werden dürfen:

„Psychotherapie ist das methodische Handhaben psychologischer Verfahren auf emotionaler, kognitiver und verhaltensbezogener Ebene zur Therapie von psychischen oder psychosomatischen Störungen oder Bearbeitung von Lebensproblemen.“

(W. Frank)

Psychotherapie (griech.: Pflege der Seele) ist die Behandlung psychisch, emotional und psychosomatisch bedingter Krankheiten, Leidenszustände oder Verhaltensstörungen mithilfe wissenschaftlich fundierter psychologischer Methoden durch verschiedene Formen verbaler und nonverbaler Kommunikation.

Je nach der Form der Psychotherapie geht es bei der Klärung der Krankheitsursachen um die Auseinandersetzung mit dem Unbewussten (z. B. Psychoanalyse, tiefenpsychologische Verfahren oder Gesprächstherapie), oder es wird der Bereich des bewussten Denkens, Empfindens und Handelns ergründet und durchleuchtet (z. B. Verhaltenstherapie).

Die Anwendung der Psychotherapie erfolgt durch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten sowie durch Heilpraktiker für Psychotherapie.

Die Bezeichnung Psychotherapeut ist in Deutschland seit 1999 durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geschützt und darf nur von approbierten Therapeuten mit entsprechender Zusatzausbildung ausgeübt werden.

 

In Deutschland gibt es grundsätzlich vier verschiedene Grundberufe, die psychotherapeutisch tätig werden dürfen:

1. Der Arzt / Psychiater – nach einem absolvierten Medizinstudium darf ein Arzt nach Abschluss einer Zusatzausbildung Psychotherapie betreiben. Die Berufsbezeichnung Psychiater steht für einen Mediziner, der eine 5-jährige Facharztausbildung für den Bereich Psychiatrie absolviert hat. Diese Berufsgruppe darf nach dem Abschluss Psychotherapie betreiben, beschäftigt sich aber in der Praxis hauptsächlich mit dem Thema der Medikamente (Psychopharmaka). Diese Berufsgruppen nennen sich auch „ärztliche Psychotherapeuten“.

2. Der Psychologische Psychotherapeut – ein studierter Psychologe kann nach erfolgreichem Studium eine 3-5-jährige Weiterbildung in einem sozialrechtlich anerkannten Therapieverfahren zum Psychologischen Psychotherapeuten absolvieren. Wie der Name schon sagt, nennt sich diese Berufsgruppe „Psychologischer Psychotherapeut“ und grenzt sich damit von den „ärztlichen Psychotherapeuten“ ab.

3. Der Heilpraktiker (Psychotherapie) – nach bestandener Überprüfung beim Gesundheitsamt dürfen Heilpraktiker für Psychotherapie in eigener Praxis psychotherapeutisch tätig werden.

Während kassenärztlich zugelassende Psychotherapeuten in der Regel sozialrechtlich anerkannte Verfahren anwenden (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, systemische Therapie) hat der Heilpraktiker für Psychotherapie Therapiefreiheit und kann somit seinen Patienten durch die Nutzung einer Integrativen Psychotherapie das auf die Patientenbedürfnisse abgestimmte Therapieangebot machen.

Diese Vorgehensweise stützt sich damit auch auf die aktuelle Psychotherapieforschung, die herausgefunden hat, dass es sinnvoll ist, aus verschiedenen Therapieverfahren bestimmte Interventionen herauszunehmen, um den größtmöglichen Nutzen für den Patienten zu erzielen.

4. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten – sind gelernte Psychologen, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter oder Lehrer mit anschließender Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.